TASSO-Newsletter
Ohne Kennzeichnung und Registrierung droht Gefahr
Haustiere, die weder gekennzeichnet noch registriert sind, laufen nicht nur Gefahr
,
im Verlustfall nicht mehr zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurück gebracht werden zu können.
Tierheime zögern in der Regel nicht lange, ein Fundtier, das nach einer gewissen Zeit
keinem Halter zugeordnet werden kann, aus tierschützerischen Gründen kastrieren zu lassen.
In der Nähe von Marburg entwischte vor kurzem ein Rassekater und blieb für eine Woche verschwunden.
Das Tierheim Marburg ließ den Vierbeiner kastrieren. Die Besitzerin fordert jetzt Schadensersatz
,
weil sie, wie sie angibt, mit dem Tier züchten wollte. Der Tierschutzverein sieht die Versäumnisse
dagegen bei der Halterin, die den Rassekater weder gechippt, tätowiert, noch als vermisst gemeldet habe,
so die Oberhessische Presse. Fast täglich hören wir, dass gerade Rassekatzen, die in der Regel
keine Freigänger sind, von ihren Besitzern nicht registriert werden, weil sie ja angeblich nicht weglaufen.
so Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO. Die Realität sieht leider
ganz anders aus. Doch ohne Registrierung hat das Tier so gut wie keine Chance, zurückvermittelt zu werden.
Daher unser Appell an alle Tierhalter, unseren kostenlosen Registrierungs-Service in Anspruch zu nehmen
so McCreight weiter.
TASSO warnt vor ausgelegten Fleisch-Ködern
In der Zentrale von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO gehen fast
täglich Meldungen von vergifteten Hunden und Katzen ein. Die Tiere schlucken
einen mit Fleisch oder Wurst präparierten Köder und damit leider auch Rasierklingen,
Nägel und Gift.Man kann gar nicht oft genug daran erinnern, den freilaufenden
Hund beim Spaziergang im Auge zu behalten, weiß Philip McCreight,
Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Zum Glück sind Katzen nicht ganz so häufig
von derartig hinterhältigen Tötungsabsichten betroffen.
Generell haben die Vergiftungen aber an Häufigkeit und Brutalität zugenommen.
so McCreight weiter. Schon beim ersten Verdacht auf Vergiftung, muss unverzüglich
gehandelt und das Tier zum Tierarzt gebracht werden. Bis dahin sollte man versuchen,
durch eine Kochsalzlösung den Hund zum Erbrechen zu bringen, es sei denn,
das Tier hat Säuren oder Gegenstände aufgenommen.
Wenn möglich, sollte der Hund viel trinken, da das Wasser einen verdünnenden Effekt hat.
In diesem Zusammenhang weist McCreight darauf hin, dass die vorsätzliche Tötung eines
Wirbeltieres ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz ist und mit einer Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
Hundemalaria nicht unterschätzen
Kaum sind die ersten Sonnenstrahlen draußen, ist es auch schon wieder soweit.
Unbemerkt befallen Parasiten unsere Haustiere. Besonders gefährlich ist die
durch die Auwaldzecke auch Braune Zecke genannt übertragene Hundemalaria.
Diese Krankheit verläuft unbehandelt immer tödlich. Noch gibt es keinen wirksamen
Impfschutz gegen Babesiose wie die Krankheit in Fachkreisen heißt.
Die Erreger Babesien gelangen über den Speichel der Zecke in den Blutkreislauf
des Hundes und vermehren sich dort explosionsartig. Die Hundemalaria hat sich bei uns
in den letzten Jahren dramatisch verbreitet. Ernst zunehmende Anzeichen dieser Krankheit
können sein: Mattigkeit, Lethargie bis Apathie, Appetitlosigkeit, hohes Fieber,
blasse bis gelbliche Schleimhäute sowie dunkelrot bis grünbraun verfärbter
Urin bis hin zu Bewegungsstörungen. Deswegen sollte jeder Hund nach einem Zeckenbiss
mit diesen Anzeichen vorsorglich zum Tierarzt. Frühzeitig erkannt, lässt sich die
Erkrankung gut behandeln. Auch Spot-on Präparate zur Vorbeugung werden von vielen ärzten empfohlen.
7 Monate Gefängnis für Tierquäler
Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten.
Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben,
nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte.
Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt.
Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben:
7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird wenn überhaupt
in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet.
Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß.
Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde.
Laut paragraph 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe
bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft,
der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat
des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel,
und ließ mildernde Umstände nicht gelten. Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschützern
voll und ganz unterstützt werden wird bewertet man bei TASSO, dem größten europäischen
Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil.Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist,
sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz lässt, auch ausschöpfen.
so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen,
das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen
Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg
(Az 12 U 94/07) kann ein Hundehalter im Zweifelsfall auch für
Schäden haftbar gemacht werden, die als Konsequenz auf das
eigentliche Verhalten des Hundes folgen, obwohl sie nicht direkt
durch das Tier verursacht wurden. Im zugrunde liegenden Fall
hatte sich eine 78-jährige Radfahrerin offensichtlich derart
durch einen bis auf drei Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt,
dass sie beim Absteigen vom Fahrrad zu Sturz kam. Der Hund war
allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Herrchen wieder
abgerufen worden. Zwar erscheint diese Situation zum Teil als
ungerecht, jedoch haben der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof
dem Tierhalter diese weit reichende Haftung auferlegt, da Tiere in
ihrem Verhalten unberechenbar sind und dadurch Leben, Gesundheit
und Eigentum Dritter gefährdet sind. Glücklicherweise hat die
Tierhalterhaftung jedoch auch Grenzen. Hat der Geschädigte den
Vorfall selbst verschuldet oder hat er völlig ungewöhnlich auf
das Verhalten des Tieres reagiert - erleidet beispielsweise ein
Hundehalter einen Herzinfarkt aufgrund einer Rauferei seines Hundes
mit einem anderen - so scheidet die Haftung des Tierhalters aus,
so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.
Abzocke statt Tierschutz
Betrüger geben sich am Telefon als TASSO-Mitarbeiter aus
und bitten um kostenpflichtige Tierpatenschaften
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor betrügerischen Anrufen in ihrem Namen.
Laut Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, erhielten derzeit Telefonbesitzer ominöse Anfragen
die darauf zielen, Patenschaften für Hunde oder Katzen abzuschließen.
Für die Futter- und Unterbringungskosten seien dann teilweise vierstellige Summen zu zahlen.
Solche kostenpflichtigen Patenschaften gibt es bei TASSO gar nicht erklärt McCreight.
Wir rufen auch niemals Leute an und bitten um Geld, das widerspricht vollkommen unserer Philosophie.
Der Tierschützer schildert als typisches Beispiel für die Abzocke den Anruf bei der
Familie K. im saarländischen Neukirchen: Da meldete sich eine Frau, gab sich als TASSO-Mitarbeiterin
aus und verwies auf eine angeblich geleistete Unterschrift gegen Tiertransporte. Man sei doch für den Tierschutz,
ob man denn selber auch ein Tier besitze. Für McCreight ist diese Frage der klare Beweis für die betrügerische Absicht:
TASSO kennt selbstverständlich alle relevanten Daten der registrierten Tiere und ihrer Besitzer,
nachzufragen wäre also vollkommen unlogisch. Wenn der Angerufene Interesse zeige, würde ihm eine mehrjährige Patenschaft
für einen Hund oder eine Katze angeboten, so McCreight weiter. „Die Summen können sich durchaus im vierstelligen Bereich
bewegen, zu zahlen über Bargeldtransfer-Dienste wie WesternUnion. Weil man angeblich das Geld schnell benötige und eine
überweisung zu lange dauern würde.
Der TASSO-Chef empfiehlt: Wenn sich jemand am Telefon für einen unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausgibt
und für Tierschutzprojekte Geld verlangt, sofort nach der Nummer für einen Rückruf fragen,
da man im Moment keine Zeit habe. Entweder legt der Anrufer sofort aus oder gibt tatsächlich die Rufnummer heraus –
und die sollte man schnellstmöglich der Polizei mitteilen, die können den Inhaber sofort ermitteln.